Deutschland: Wussten Sie das…….

ALLEMAGNE

Die Bundesorganisation ist zweifellos das Leitprinzip der deutschen Gebietsverwaltung. Aber nicht alle lokalen und regionalen Gebietskörperschaften genießen den gleichen Grad an Autonomie wie die Bundesstaaten.

Föderalismus: Föderalismus

Das Grundgesetz vom 23. Mai 1949 definiert die Bundesrepublik Deutschland als Bundesland (Art. 20 Abs. 1 des Bundesgesetzes) und untersagt der Verfassungsrevision, diese Form der Gebietsorganisation in Frage zu stellen:“Jede Änderung dieses Grundgesetzes, die die Organisation des Bundes in den Ländern, den Grundsatz der Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung oder die in den Art. 1 und 20 genannten Grundsätze berührt, ist untersagt“ (Art. 79 Abs. 3 des Bundesgesetzes).